Seit über 30 Jahren ist Glasarchitektur unsere Passion.

Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen

Filigrane Konstruktionen können ein ewiger Ärger sein. Oder die helle Freude.

Wir jedenfalls bauen gläserne Fassaden, Dächer, Hallen und Wintergärten, die halten, was sich die Kunden davon versprechen. Seit über 30 Jahren ist Glasarchitektur unsere Passion. Wir haben dabei einen sicheren Blick für die besondere Ästhetik des Werkstoffs entwickelt.


Viel Wissen angesammelt, um die großartigen Möglichkeiten, die in Material und Konstruktion stecken, voll auszuschöpfen. Und die handwerkliche und technologische Kompetenz erworben, auch verwegene Pläne zuverlässig zu realisieren, perfekt bis ins letzte Detail. Wir haben uns dabei einen hervorragenden Ruf erworben. Auf den Sie sich verlassen können.

Die Baugenehmigung: wir sind Ihnen behilflich.

Beim Planen und Bauen von Wintergärten, Überdachungen und Fassadenkonstruktionen müssen einige Formalien berücksichtigt werden.
Im Wesentlichen geht es dabei um die Einhaltung der Vorschriften nach den Landesbauordnungen des Bundeslandes, in welchem das Bauvorhaben umgesetzt werden soll.
In den meisten Fällen muss der Bauherr vor dem Baubeginn eine Baugenehmigung einholen. Bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften können wir Ihnen gerne behilflich sein, falls Sie dies wünschen. Allerdings kann auch Ihr eigener Architekt diese Aufgabe übernehmen oder aber Sie klären dies selbst mit Ihrer örtlichen Baubehörde.


Die Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens hängt ab von
- den Bestimmungen des Bauplanes
- der Nutzung des Objektes
- nachbarrechtlichen Belangen.


Falls Sie selbst den Gang zum Bauamt übernehmen, sollten Sie folgendermaßen vorgehen:


- Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, dass die Genehmigung zum geplanten Zeitpunkt zur Verfügung steht.
- Beim Bauamt erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular.
- Legen Sie dem Bauamt die erforderlichen Unterlagen vor. Meist werden ein Lageplan und Pläne Ihres Hauses benötigt.
- Außerdem muss das Bauamt detailliert über das Bauvorhaben informiert werden. Dies kann in einem persönlichen Gespräch oder anhand einer Konstruktionszeichnung geschehen.
- In unserem Angebot ist zumeist ein erster grober Konstruktionsentwurf enthalten, auf welchem das vorhandene Haus und der künftige Anbau zu sehen sind. Dieser Konstruktionsentwurf eignet sich beispielsweise hervorragend zur Einreichung beim Bauamt.

Das Fundament.

Damit die Wintergartenkonstruktion platziert werden kann, muss ein tragfähiger Untergrund in Form eines Fundamentes oder einer Bodenplatte erstellt werden. Das Fundament bzw. die Bodenplatte muss entsprechend den statischen Anforderungen erstellt werden.


Die Arbeiten können auf Wunsch von unserem Unternehmen inklusive des statischen Nachweises angeboten bzw. ausgeführt werden. Außerdem führt dies auch jedes ortsansässige Fachunternehmen durch.



Die Statik

Damit die Standsicherheit der Glaskonstruktionen gewährleistet ist, muss die Konstruktionsweise statisch berechnet werden. Grundsätzlich wird für Glasarchitektur ein Standsicherheitsnachweis benötigt.


Nach DIN 1055
Das deutsche Institut für Normung hat eine entsprechende Richtlinie herausgegeben, die DIN 1055.


Da nach DIN-Vorschriften Fenster und Türen keine tragende Funktion übernehmen dürfen, werden die meisten Glashäuser als Pfosten-Riegel-Konstruktionen erstellt.
Bei uns sind Ihren Wünschen allerdings keine Grenzen gesetzt; es sind auch Konstruktionen mit verschiedenster Art der Hinterspannung denkbar. Bei diesen Konstruktionen sind die Profildimensionen noch schmaler und die Statik wird teilweise durch die Hinterspannung mit z.B. Stahlseilen oder Ähnlichem hergestellt.


Bei Erwerb einer Statischen Berechnung für die Konstruktion sollten Sie folgendes beachten:
Der Standsicherheitsnachweis muss von einem geprüften Ingenieurbüro erstellt werden bzw. zumindest von einem solchen Büro geprüft worden sein. Ein Ingenieurbüro berechnet für Ihre Konstruktion beispielsweise Windlasten, Verkehrslasten und Schneelasten. Dadurch ergeben sich dann der Anschluss an das bestehende Gebäude, die Kraftableitung von der Konstruktion über das bestehende Gebäude und die Profil- und Glasdimensionen.
Wussten Sie, dass an Fertighäusern der Wintergarten komplett selbst tragend erstellt sein muss?
Fertighäuser haben keinerlei Reserven, um Kräfte abbauen zu können! Die meisten Anbieter von
Wintergärten bieten keine Stahlkonstruktion als tragende Konstruktion an. Dadurch müssen gemäß statischen Anforderungen sehr groß dimensionierte Profile (Holz oder Alu) verwendet werden und die Konstruktion wirkt später sehr plump. Oftmals werden aber aus optischen Gründen zu schwache Profile verwendet. Die Konstruktion wird instabil und biegt sich zu stark durch. Es besteht keine Herstellergarantie mehr für das Glas, da dieses leicht zu Bruch gehen kann.
Diese Problematik spiegelt einen Vorteil von Stahlkonstruktionen wieder.

Vorschriften für uns als Ihr Auftragnehmer

Die Landesbauordnung.

Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz weist unter anderem auf folgendes hin:„Eine Bauart ist das Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen“,(Vgl. § 2 Abs. 10 LBO).„Bauprodukte sind Baustoffe, Bauteile und Anlagen, die hergestellt werden, um dauerhaft in bauliche Anlage eingebaut zu werden“, § 2 Abs. 9 LBO. In diesen beiden Sätzen steckt bereits einiges an Brisanz. Es geht hier nämlich um Ihre Sicherheit. Wir als Ihr Hersteller halten uns an die Bestimmungen der Landesbauordnung und- verwenden Materialien, die den Bestimmungen der Bauprodukterichtlinie entsprechen- halten uns an statische Vorgaben und an die Umsetzung nach den technischen Richtlinien


Die Umsetzung nach technischen Richtlinien

Im Mittelpunkt der Entwicklung und Anwendung bautechnischer Verfahren und Regeln steht das menschliche Grundbedürfnis nach Sicherheit und Zuverlässigkeit.Hieraus resultieren Gesetze und Verordnungen zur Wahrung der Sicherheit und Ordnung beim Bauen. Erfüllt werden die rechtlichen Anforderungen mit Hilfe technischer Regeln, z.B. DIN-Normen, die von der Bauwirtschaft, Wissenschaftlern, Ingenieuren und der Bauaufsicht erarbeitet werden. Diese werden zusammengefasst in den Bauregellisten für Bauprodukte und in den Technischen Baubestimmungen. Als Fachbetrieb für qualitativ hochwertige Glasarchitekturprodukte und Metallbauarbeiten kennen wir die Bestimmungen und unterwerfen uns diesen.Die FW Glashaus GmbH & Co KG ist anerkannter Schweißfachbetrieb nach DIN EN 1090.Außerdem verfügen wir über eine bauaufsichtliche Zulassung zur Herstellung von Abschlüssen mit Brand- und Rauchschutzeigenschaften.


Das CE-Zeichen.

Die Herstellung von Bauprodukten und die Anwendung von Bauarten erfolgt auf der Grundlage technischer Regeln (z. B. DIN-Normen) oder anderer Verwendbarkeits- bzw. Anwendbarkeitsnachweise. Als äußeres Merkmal einer ordnungsgemäßen Herstellung gilt das in den Bauordnungen geregelte nationale Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen), welches ab 01.01.2006 von dem europäischen CE-Zeichen abgelöst wurde. Mit dem CE-Zeichen wird bestätigt, dass Übereinstimmung mit den technischen Regeln besteht.Je nach sicherheitsrelevanter Bedeutung des Bauprodukts bzw. der Bauart werden zu Bestätigung der Übereinstimmung unabhängige dritte Stellen gemäß ihren Tätigkeiten als Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen eingeschaltet.


FW Glashaus verwendet Bauprodukte, die diesen Konformitätsnachweis erhalten haben. Die Herstellung unserer Glasarchitektur erfolgt nach den Bestimmungen, die zur Gewährleistung der Konformität eingehalten werden müssen.